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PS |
Titel der
Veranstaltung
Zur Frage nach den Grund- und Menschenrechten als Einführung in die Rechtsphilosophie |
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Leitung
F.Neubauer |
Ort
P 15 |
Beginn
15.4.02 |
Wochentag
Mo |
Zeit
14-16 |
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Teilprüfung
nein |
Gewichtung
Inhaltlicher Schwerpunkt |
Leistungsnachweis
Referat (bzw. Hausarbeit) |
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Voraussetzungen
Keine (außer Interesse am Thema) – daher auch Studium generale-Veranstaltung |
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Gegenstand der
Veranstaltung
Grund- und Menschenrechte sind das, worauf sich das Rechtsleben immer wieder zu beziehen scheint: in den konkretisierenden Gesetzen und Gesetzesänderungen, in den emanzipatori-schen Ansprüchen an den Gesetzgeber, in der Weigerung, manchen Vorschriften und Anfor-derungen nachzukommen, wie im generellen Widerstand gegen überlieferte Ordnungen. Worauf basieren diese Ansprüche, und wie lassen sich Grundrechte des Menschen behaup-ten? Das Mittelalter wie die frühe Neuzeit liefern dazu klassische wie gegensätzliche Begrün-dungen. Dementsprechend lassen sich diese primären Rechte als außerhalb oder innerhalb einer positiven Rechtsordnung manifestieren, womit zugleich die Spannung zwischen solchen Grundrechten und den beliebigeren Rechtssetzungen mitgegeben ist. Diese Zusammenhänge lassen nach der Historizität und der kulturellen Bedingtheit von Grundrechten fragen. Das Recht oder gar die Pflicht zum Widerstand manifestiert zwei Perspektiven der Rechtsbehaup-tung: die der subjektiven Ansprüche an eine dem Menschen angemessene Rechtsverwirkli-chung und die der objektiven Wahrung bestimmter Grundwerte auch gegen den in die Pflicht genommenen Rechtsgenossen. |
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Inhaltliches/Methodisches
Vorgehen
Nach einer historischen wie systematischen Einleitung werden klassische Texte (Thomas v.Aquin und Thomas Hobbes) und moderne Arbeiten zum Themenkomplex erörtert. |
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Didaktische
Vorgehensweise
Die Einzeltexte werden in ihren inhaltlichen Aussagen in Kurzreferaten vorzutragen und zu diskutieren sein. |
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Artikel/Literatur
zur Einführung
Neben den o.g.Autoren können Platon (Kriton), G.Radbruch(Gesetzliches Unrecht und über-gesetzliches Recht) und N.Hoerster(Die moralische Pflicht zum Rechtsgehorsam) empfohlen werden. |
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Gewünschte
Vorbereitungen der Teilnehmer/-innen
Keine |
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