PS

Titel der Veranstaltung

Zur Frage nach den Grund- und Menschenrechten als Einführung in die

Rechtsphilosophie

Leitung

F.Neubauer

Ort

P 15

Beginn

15.4.02

Wochentag

Mo

Zeit

14-16

Teilprüfung

  nein

Gewichtung

Inhaltlicher Schwerpunkt

Leistungsnachweis

Referat  (bzw. Hausarbeit)

Voraussetzungen

Keine (außer Interesse am Thema) – daher auch Studium generale-Veranstaltung

Gegenstand der Veranstaltung

Grund- und Menschenrechte sind das, worauf sich das Rechtsleben immer wieder zu beziehen scheint: in den konkretisierenden Gesetzen und Gesetzesänderungen, in den emanzipatori-schen Ansprüchen an den Gesetzgeber, in der Weigerung,  manchen Vorschriften und Anfor-derungen nachzukommen, wie im generellen Widerstand gegen überlieferte Ordnungen. Worauf basieren diese Ansprüche, und wie lassen sich  Grundrechte des Menschen behaup-ten? Das Mittelalter wie die frühe Neuzeit liefern dazu klassische wie gegensätzliche Begrün-dungen. Dementsprechend lassen sich diese primären Rechte als außerhalb oder innerhalb einer positiven Rechtsordnung manifestieren, womit zugleich die Spannung zwischen solchen Grundrechten und den beliebigeren Rechtssetzungen mitgegeben ist. Diese Zusammenhänge lassen nach der Historizität und der kulturellen Bedingtheit von Grundrechten fragen. Das Recht oder gar die Pflicht zum Widerstand manifestiert zwei Perspektiven der Rechtsbehaup-tung: die der subjektiven Ansprüche an eine dem Menschen angemessene Rechtsverwirkli-chung und die der objektiven Wahrung bestimmter Grundwerte auch gegen den in die Pflicht genommenen Rechtsgenossen.       

Inhaltliches/Methodisches Vorgehen

Nach einer historischen wie systematischen Einleitung werden klassische Texte (Thomas v.Aquin und Thomas Hobbes) und moderne Arbeiten zum Themenkomplex erörtert.

Didaktische Vorgehensweise

Die Einzeltexte werden in ihren inhaltlichen Aussagen in Kurzreferaten vorzutragen und zu

diskutieren sein.

Artikel/Literatur zur Einführung

Neben den o.g.Autoren können Platon (Kriton), G.Radbruch(Gesetzliches Unrecht und über-gesetzliches Recht) und N.Hoerster(Die moralische Pflicht zum Rechtsgehorsam) empfohlen werden.

Gewünschte Vorbereitungen der Teilnehmer/-innen

Keine