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Rüsselsheimer Echo, Fr
Main Spitze, Sa., 3. 06. 2006
Eine Vereinbarung regelt die sozialen Mindeststandards
Opel-Betriebsrat Armin Herber beim "Eckigen Tisch" in der FH
Von
Timm Moritz
"Im Opelwerk in Rüsselsheim gibt es im Jahr nur sehr wenige Fälle, bei denen gegen die Betriebsvereinbarung `Chancengleichheit und respektvolle Zusammenarbeit` verstoßen wird und deshalb arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen werden müssen", unterstrich Opel-Betriebsratsmitglied Armin Herber bei der Diskussionsrunde "Eckiger Tisch Rüsselsheim" am Mittwoch in der Fachhochschule.
Die Veranstaltung stand unter der Überschrift "Grundsätze sozialer Verantwortung bei Opel und General Motors Europa". Dazu gab Herber einen aktuellen Einblick, inwieweit sich die Firma Opel und der Mutterkonzern GM um die sozial-gesellschaftlichen und ethischen Rechte ihrer Belegschaft bemühen, welche soziale Mindeststandards und Verhaltensregeln es im Unternehmen gibt, um diese Thematik im Anschluss an seine Ausführungen mit den Anwesenden zu diskutieren.
National und international Armin Herber erläuterte, dass es derzeit zwei Vereinbarungen gibt. Eine auf nationaler Ebene, unterzeichnet von dem Opel-Vorstand sowie dem Konzernbetriebsrat, die andere auf internationaler Ebene als Übereinkunft zwischen der Konzernspitze und dem Europäischen Arbeitnehmerforum. Beide Vereinbarungen bestehen auf Basis vorhandener Kernarbeitsnormen, die sowohl von den großen Organisationen, wie der internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der Welthandelsorganisation (WTO), aber auch von der EU bereits mehrfach aufgeführt, jedoch bisher ohne bindende Richtlinien festgeschrieben wurden. Verstöße gegen diese Vereinbarungen konnten daher bisher auch nicht mit Sanktionen belegt werden.
Aus verschiedenen Anlässen, wie den Terroranschlägen in den USA, dem Balkankrieg, aber auch der Globalisierung und der Tatsache, dass in den Opelwerken Menschen aus bis zu 40 verschiedenen Nationen zusammenarbeiten, hat sich das Unternehmen im Jahr 2001 entschlossen, eine rechtsbindende Vereinbarung zu gestalten, die sich für einen respektvollen Umgang und Integration, sowie gegen Diskriminierung und Rassismus ausspricht und Verstöße mit arbeitsrechtlichen Mitteln verfolgt. Armin Herber wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass schon in den Jahren zuvor, stets aktiv für ein friedliches Zusammenleben in dem Unternehmen geworben wurde und die Vereinbarungen nicht als Resultat auf Vorkommnisse in der Belegschaft, sondern auf allgemein gesellschaftliche Vorfälle zurückzuführen seien.
Im Gegensatz zu der nationalen umfasst die internationale Vereinbarung mit dem Titel "Grundsätze Sozialer Verantwortung" noch weitere Punkte wie das Nichtdulden von Kinderarbeit oder die Freiheit zum Beitritt in Gewerkschaften, welche in Deutschland gesetzlich verankert sind.
Die internationale Vereinbarung sieht vor, dass auch in den Zulieferbetrieben von Opel diese Vereinbarung Geltung hat. "Was Europa angeht, so wird dies auch umgesetzt, aber natürlich reichen unsere Kräfte nicht bis auf den asiatischen Markt oder zu Sub-Sublieferanten", führt Herber aus und nennt ein Beispiel, bei dem ein Händler in Deutschland die Konsequenzen erfahren musste, als dieser keinen Betriebsrat zulassen wollte.
Kontrolle fehltDennoch war dieser Aspekt ein Hauptpunkt der folgenden Diskussion. Denn was auf dem Papier stehe sei zwar schön, so der Tenor der Anwesenden, doch es fehle eine Kontrolle. So sieht es auch Armin Herber, der weiß, dass es nur funktionieren kann, wenn sich Betroffene auch melden.
Ebenfalls für Gesprächstoff sorgte die Feststellung, dass General Motors diese Vereinbarung nur für die Betriebe in Europa gelten lasse. Hieran schloss sich die Frage, wie denn gehandelt werden würde, wenn sich die Vereinbarung auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirkt, womit gerade der Aspekt der außereuropäischen Zulieferer angesprochen wurde. Bisher sei dazu, so Herber, noch kein Fall bekannt, wohl wissend aber, dass die Vereinbarung nicht alles regeln kann: "Man muss versuchen, diese immer ein kleines Stück weiter auszubreiten. Wesentlich ist aber, dass der Gesetzgeber aktiv wird, denn nur so kann flächendeckend Besserung eintreten", so sein Fazit.
375510, MASP , 03.06.06; Words: 559, NO: 153327321
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